Um den gesetzlichen Bestimmungen infolge Covid-19 gerecht zu werden, wird die ÖGH Klausurtagung als PRÄSENSKONGRESS stattfinden.
Vor Ort ist eine Sitzplatzzuweisung erforderlich.
Für die Durchführung der Tagung sind Sicherheitsmaßnahmen notwendig, um das Infektionsrisiko für alle Mitwirkenden am Kongress so gering wie möglich zu halten.
Alle Teilnehmer und Firmenmitarbeiter erhalten vor dem Kongress ein Mail, das auf die Sicherheitsbestimmungen hinweist.
Wir bitten Sie, die folgenden Bestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
Für den Zutritt ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
Bestätigung eines negativen Testergebnisses: nicht älter als 48 (Antigen-Test) bzw. 72 Stunden (PCR-Test). - Ärztliche Bestätigung einer überstandenen Infektion mit SARS-CoV-2 in den letzten 6 Monaten.
Bestätigung einer Impfung (Erstimpfung vor mind. 22 Tagen, Zweitimpfung sofern die Erstimpfung nicht länger als 9 Monat zurückliegt).
Bitte halten Sie Abstand (min 2 Meter).
Bitte halten Sie sich an die Bodenmarkierungen.
Es besteht eine Tragepfl icht einer FFP2-Maske.
Bitte bringen Sie entsprechend Ihrer Aufenthaltszeit ausreichend FFP2-Masken mit. Vor Ort werden KEINE FFP2-Masken ausgeteilt.
Wir bitten Sie, sich die Hände mehrmals täglich mit ausreichend Seife zu waschen, beziehungsweise diese auch bei den zur Verfügung stehenden Desinfektionsspendern immer wieder zu desinfizieren.
Bitte achten Sie vor Ort auf die richtige Atemhygiene. Niesen bzw. husten Sie nur in Ihre Armbeuge, oder in ein Einwegtaschentuch, welches Sie nach der Verwendung entsorgen.
Wenn sie sich krank fühlen oder Symptome spüren, bleiben Sie bitte zu Hause.
Bitte erinnern Sie sich gegenseitig, Abstand zu halten.
Bei der Benützung der Toiletten bitten wir Sie, sich an die vorgegebenen Regelungen zu halten, die Sie vor Ort an den Beschilderungen entnehmen können.
Es wird eine Sitzplatzzuweisung durchgeführt.
Vor Ort steht ein COVID-19-Sicherheitsbeauftragter zur Verfügung.